Bundeserlass zu Lieferengpässen und Preisgleitklausel | Umsetzung im Land Berlin
Das Land Berlin hat den Bundeserlass übernommen und an die Berliner Gegebenheiten angepasst. Zu beachten ist, dass die Stoffpreisanteile zu jeder GP-Nummer bei Angebotsabgabe anzugeben sind. Diese Angaben werden NICHT nachgefordert. Angebote, bei denen die Bieterangaben des Stoffpreisanteils zu einer oder mehreren GP-Nummern fehlen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Das Berliner Rundschreiben nebst Anlage finden Sie unten im Downloadbereich.