Der Bundestag hat am vergangenen Donnerstag dem Bundeshaushalt für das Jahr 2025 abschließend zugestimmt, einschließlich des schuldenfinanzierten Sondervermögens für Infrastrukturinvestitionen. Die Fachgemeinschaft Bau begrüßt diesen Schritt, warnt jedoch davor, dass die Wirkung dieses Instruments ohne zügige und zielgerichtete Umsetzung verpuffen könnte.
„Die Mittel müssen jetzt den Weg in die Praxis finden, in konkrete Bauprojekte, in genehmigte Baustellen, in bezahlbaren Wohnraum, in moderne Bildungs- und Betreuungseinrichtungen. Die Bauwirtschaft steht bereit, ihren Beitrag zu leisten. Gerade in einer Region mit wachsender Bevölkerung und steigenden Anforderungen wie Berlin und Brandenburg sind Investitionen in die bauliche Infrastruktur kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit“, betont Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg. Die Herausforderungen reichen von der Sanierung maroder Verkehrswege über den Ausbau öffentlicher Gebäude bis hin zur Schaffung neuer Wohnquartiere.
Mit Sorge betrachtet die Fachgemeinschaft Bau, dass das Sondervermögen bislang zu wenig als zusätzlicher Impuls verstanden wird. Vielmehr droht es, mit dem Kernhaushalt verrechnet zu werden, was den eigentlichen Zweck verfehlt. Es braucht jetzt eine klare politische Haltung, die über Legislaturperioden hinausdenkt und langfristige Investitionszyklen ermöglicht. Nur so kann die Bauwirtschaft verlässlich planen und ihre Kapazitäten sinnvoll einsetzen.
Ebenso entscheidend ist, dass Genehmigungsverfahren beschleunigt und bürokratische Hürden abgebaut werden. Die Unternehmen der Bauwirtschaft verfügen über die notwendige Expertise und Leistungsfähigkeit, um die anstehenden Aufgaben zu bewältigen. Voraussetzung dafür ist jedoch ein verlässlicher Rahmen, der Planungssicherheit schafft und die Umsetzung nicht durch administrative Verzögerungen ausbremst.
Mit verbindlichen Informationen zur konkreten Mittelverteilung zum Sondervermögen ist voraussichtlich im November 2025 zu rechnen.