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27.11.2025
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Sondervermögen Berlin und Brandenburg

Mit dem Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaneutralität hat der Bund ein eigenständiges Finanzierungsinstrument geschaffen, um Investitionen in zentrale Infrastrukturbereiche über einen längeren Zeitraum zu ermöglichen. Der Bund stellt die Mittel bereit und nutzt sie sowohl für eigene Investitionen als auch zur Finanzierung von Maßnahmen der Länder, die diese auf Landes- oder kommunaler Ebene umsetzen.

 

Das Sondervermögen ist bundesweit angelegt und auf eine Laufzeit von zwölf Jahren ausgerichtet. Ziel ist es, zusätzliche Investitionen insbesondere in der Verkehrs-, Bildungs- sowie der Bau- und Wohninfrastruktur zu ermöglichen.

 

Brandenburg: Umsetzung über das Zukunftspaket Brandenburg

 

In Brandenburg stehen rund drei Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung, die das Land unter der Bezeichnung „Zukunftspaket Brandenburg“ umsetzt. Rund die Hälfte der Mittel ist den Kommunen als fest zugewiesenes Investitionsbudget zur eigenverantwortlichen Verwendung vorbehalten; die übrigen Mittel setzt das Land für eigene Investitionen ein.

Seit Ende des ersten Quartals 2026 können Kommunen die Bereitstellung ihrer Budgets beantragen und Mittel abrufen; erste Auszahlungen erfolgen seit April 2026. Die konkrete Umsetzung hängt von kommunalen Planungen, Prioritäten und vorhandenen Umsetzungskapazitäten ab.

Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Berlin: Belegung beschlossen, Umsetzung schrittweise

 

Für das Land Berlin ergibt sich aus dem Sondervermögen eine Einnahmeerwartung von rund 5,2 Mrd. Euro. Der Senat hat die Mittelverwendung politisch festgelegt und im parlamentarischen Verfahren in einer Belegungsübersicht ausgewiesen.

Diese Belegungsübersicht ist eine parlamentarische Anlage und keine abschließende Projekt- oder Vergabeliste. Die Umsetzung erfolgt schrittweise und abhängig von Planung, Genehmigung und Priorisierung in den zuständigen Ressorts und Bezirken.

Die Belegungsübersicht Berlin finden Siehier.

 

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