Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und die Regelungen praxistauglicher zu gestalten.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
- Rückwirkende Streichung der Berichtspflicht
- Reduzierung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen
- Beibehaltung der übrigen Pflichten
Den Gesetzentwurf stellen wir Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie selbstverständlich informieren.
