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19.06.2026
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PRESSEMITTEILUNG 19.06.2026 | Novelle der Brandenburgischen Bauordnung: Wichtige Weichenstellung, nun steht der Praxistest an

Der Landtag Brandenburg wird die Novelle der Brandenburgischen Bauordnung heute abschließend beraten und voraussichtlich beschließen. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg bewertet die Reform als wichtigen Schritt zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Wohnungsbau.

 

Die Neuregelungen setzen insbesondere bei Verfahren und im Gebäudebestand an. Dazu zählen verbindlichere Fristen, die verpflichtende Digitalisierung der Bauanträge ab dem 1. Oktober 2026 sowie Erleichterungen für Umbau, Aufstockung und Umnutzung bestehender Gebäude.

 

Konkret wird das Verfahren zeitlich enger gefasst. So soll die Bauaufsichtsbehörde künftig innerhalb von drei Wochen prüfen, ob ein Bauantrag vollständig ist. Erfolgt in dieser Frist keine Nachforderung, beginnt die Entscheidungsfrist. Bleibt eine Entscheidung insgesamt drei Monate aus, gilt der Antrag künftig als genehmigt. Parallel wird die digitale Antragstellung verbindlich eingeführt.

 

Mit dem Beschluss rückt nun die praktische Umsetzung in den Mittelpunkt. Aus Sicht der mittelständischen Bauwirtschaft wird sich der Erfolg der Novelle daran messen lassen, ob die neuen Instrumente im Verwaltungsvollzug tatsächlich wirksam werden.

 

„Entscheidend ist nun, dass die Regelungen in der Praxis greifen. Verfahrensbeschleunigung entsteht nicht allein auf dem Papier, sondern erst durch klare Zuständigkeiten, verlässliche Abläufe und eine einheitliche Anwendung in den Bauämtern“, erklärt Katarzyna Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau.

 

Insbesondere die verfahrensrechtlichen Änderungen, etwa bei Fristen und automatisierten Abläufen, werden nur dann Wirkung entfalten, wenn sie im Vollzug konsistent angewendet werden und nicht zu neuen Unsicherheiten führen.

 

Die Fachgemeinschaft Bau bewertet die Novelle als wichtigen Baustein zur Verbesserung der Rahmenbedingungen im Wohnungsbau. Gleichzeitig wird es darauf ankommen, die Umsetzung eng zu begleiten und bei Bedarf nachzusteuern.

 

„Die richtige Richtung ist eingeschlagen. Jetzt gilt es, die neuen Spielräume konsequent zu nutzen, Vollzugsfragen zu klären und die Erfahrungen aus der Baupraxis in die Weiterentwicklung des Bauordnungsrechts einfließen zu lassen“, betont Siwek.

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