Seit Anfang der 90er Jahre darf Asbest in Baustoffen und Baumaterialien in Deutschland nicht mehr zum Einsatz kommen. Dennoch ist Asbest weiterhin ein Thema, wenn es um Abbruch, Rückbau oder Sanierung von Immobilien geht. Leider fehlt es vor allem bei Bauherren und Abfallerzeugern, aber auch in Teilen der Wirtschaft noch immer am nötigen Wissen, wenn es um den Umgang mit der Problematik, die Risikobewertung und die nötigen Maßnahmen geht, für eine arbeitsschutz- und umweltgerechte Entsorgung und die Vermeidung unnötiger Kosten zu sorgen.
Eine Verbändeinitiative der Bau-, Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft hat im Rahmen der Messe OstBau in Bernau am 18.06.2026 ein besonderes Informationsmaterial für Bauherren und Abfallerzeuger zur Asbestthematik veröffentlicht. Anlass und Hintergrund ist die im Jahr 2022 neugefasste Mitteilung der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall M 23 „Vollzugshilfe zur Entsorgung asbesthaltiger Abfälle“ und deren Anwendung in Berlin und Brandenburg.
Das vom Abbruchverband Nord e. V., der Baugewerks-Innung Berlin, der Entsorgergemeinschaft Abfall Berlin-Brandenburg e. V., der Entsorgergemeinschaft BAU Berlin-Brandenburg e. V., der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg e. V. und der Fuhrgewerbe-Innung Berlin-Brandenburg e. V. herausgegebene Informationsmaterial besteht aus einem Merkblatt und einem Leitfaden. Das Merkblatt gibt auf zwei Seiten einen Überblick über die wichtigsten Fragestellungen im Zusammenhang mit Asbestrisiken bei Abbruch- und Sanierungsmaßnahmen, der Leitfaden beinhaltet detailliertere Informationen zu dieser Thematik und zu den Pflichten von Bauherren und Abfallerzeugern, mit welchen Maßnahmen die Risiken richtig erkundet, Bewertungen getroffen und der Recyclingprozess in der weiteren Verarbeitung der erzeugten Bauabfälle gesichert werden kann.
„Bauherren stehen beim Umgang mit möglichen Asbestbelastungen in besonderer Verantwortung. Unsere Mitgliedsunternehmen bringen ihre Erfahrung ein und unterstützen mit dem gemeinsamen Merkblatt und Leitfaden dabei, Risiken frühzeitig zu erkennen und sichere Lösungen umzusetzen, bei Fragen oder konkreten Vorhaben stehen wir gern zur Verfügung“, erklärt Katarzyna Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau
Das Material beinhaltet Verweise zu den einschlägigen Veröffentlichungen der Behörden der Bundesländer Berlin und Brandenburg sowie zur LAGA-Mittteilung M 23 direkt. Das Merkblatt und den Leitfaden finden Sie anbei.
