Zum 1. Oktober 2025 hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) erste Schritte zur Entlastung von Unternehmen bei der Anwendung des Lieferkettengesetzes bekannt gegeben. Grundlage ist eine Anweisung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, die eine unternehmensfreundlichere Auslegung vorsieht.
Konkret wird das BAFA künftig auf die Überprüfung von Unternehmensberichten nach §§ 12 und 13 LkSG verzichten. Zudem sollen neue Unterstützungsmöglichkeiten geschaffen werden – etwa zusätzliche Umsetzungshilfen und eine stärkere Kooperation zwischen Unternehmen. Bußgelder sollen nur noch bei besonders schwerwiegenden Verstößen verhängt werden.
Diese Maßnahmen stehen im Zusammenhang mit dem geplanten Gesetz zur Änderung des LkSG, das unter anderem die rückwirkende Streichung der Berichtspflicht und die Reduzierung der Bußgeldtatbestände vorsieht.