Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg bewertet die angekündigte Erhöhung der vergaberechtlichen Wertgrenzen durch die Landesregierung Brandenburg als positives Signal. Die neue Regelung erlaubt es öffentlichen Auftraggebern künftig Bauleistungen bis zu 1 Million Euro freihändig sowie Liefer- und Dienstleistungen bis 100.000 Euro direkt zu vergeben.
„Die Anhebung der Wertgrenzen ist ein wichtiger Schritt in Richtung Praxisnähe und Beschleunigung,“ erklärt Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau. „Der Mittelstand ist auf planbare, unbürokratische Verfahren angewiesen. Die neuen Schwellenwerte ermöglichen es den Kommunen, Projekte schneller auf den Weg zu bringen und regionalen Betrieben gezielt Aufträge zu erteilen.“
Die Fachgemeinschaft Bau betont, dass die bisherigen Vergabeverfahren vielerorts durch aufwendige Ausschreibungsprozesse gebremst wurden. Gerade für kleinere Kommunen mit begrenzten Verwaltungskapazitäten bedeuten die neuen Wertgrenzen eine echte Entlastung. Auch für die Wirtschaft sei das ein positives Signal, da kurzfristige Projektstarts nun realistischer würden.
„Die Anpassung der Wertgrenzen ist nicht nur ein Zeichen des Vertrauens in die regionale Wirtschaft, sondern auch ein pragmatischer Beitrag zur Beschleunigung wichtiger Bauvorhaben in Städten und Gemeinden“, so Urbanczyk-Siwek weiter.