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11.04.2025
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Nachhaltigkeit: Omnibusgesetz soll Berichtspflichten entschärfen

Die EU-Kommission will die Bürokratiepflichten rund um CSRD-Berichterstattung, EU-Taxonomie und EU-Lieferkettenrichtline entschärfen, die Schwellen anheben und den Start verschieben.

 

Die EU-Kommission hat am 26. Februar 2025 im Rahmen der Entbürokratisierungs-Offensive vorgeschlagen, die Lieferketten- und Nachhaltigkeitsberichterstattung zu harmonisieren und zu verschlanken (sog. Omnibusgesetz).

 

Das Omnibusgesetz ist ein Bestandteil des Clean Industrial Deals, der die europäische Industrie bei der Förderung grüner Technologien und dem Übergang zu einer klimafreundlicheren Wirtschaft unterstützen soll. Es harmonisiert und entschärft vier bestehende Gesetze zugunsten des Mittelstands:

 

  1. Die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) wird nur für Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeitern Pflicht, wobei kleinere Unternehmen von der Berichterstattung befreit werden.
  2. Die Taxonomieverordnung wird vereinfacht, und Unternehmen müssen nur noch Taxonomiekennzahlen offenlegen, die auch nach der Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) berichtspflichtig sind.
  3. Bei der Lieferkettenrichtlinie wird die Prüfung auf ökologische und soziale Standards auf unmittelbare Vertragspartner begrenzt und auf alle fünf Jahre statt jährlich reduziert.
  4. Das CO2-Grenzausgleichssystem (CBAM) wird erst ab einem Import von mehr als 50 Tonnen CO2 jährlich aktiviert.

 

Zusätzlich wird der VSME-Standard für freiwillige Berichterstattung von KMUs (bis 1000 Mitarbeiter) eingeführt, und die Bankenkennzahl „Green-Asset-Ratio“ wird für KMU-Kredite angepasst. Das Omnibusgesetz zielt darauf ab, die Bürokratie für kleine und mittlere Unternehmen zu verringern und den Übergang zur Nachhaltigkeit zu fördern.

 

Der ZDB bewertet die Situation wie folgt:

 

Das Baugewerbe begrüßt die Pläne der EU-Kommission ausdrücklich. Schon seit Jahren setzt sich der ZDB dafür ein, die Nachhaltigkeitsberichtspflichten für die Betroffenen händelbar zu machen und kleinere Mittelständler von diesen Berichtspflichten ganz frei zu halten. Insbesondere in den letzten Wochen, seit bekannt geworden war, dass die EU-Kommission an einem Omnibusgesetz arbeitet, hatte sich der ZDB zusammen mit anderen Wirtschaftsverbänden, darunter dem ZDH, der FIEC und SME United, noch einmal intensiv dafür eingesetzt, die Regularien zu vereinfachen und die Schwellenwerte für die Berichtspflichten anzuheben.

 

Tatsächlich ist es aber fraglich, ob den Entbürokratisierungsplänen der EU-Kommission unverändert zugestimmt werden wird. Die EU-Kommission leitet ihre Vorschläge nun an das EU-Parlament und die Mitgliedsstaaten weiter. Doch schon jetzt gibt es erheblichen Widerstand aus Parteien und Umweltverbänden. Es wird damit gerechnet, dass zwar die geplante Verschiebung des Berichtsstarts auf 2028 möglicherweise bis zum Juni beschlossen wird, dass aber die inhaltlichen Änderungen/Erleichterungen nicht vor Jahresende und nur in abgemilderter Form kommen.

 

Nicht zuletzt kommt diese Initiative zu spät: Denn große Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und/oder 50 Mio. Euro Umsatz und/oder 25 Mio. € Bilanzsumme sind bereits seit zwei Jahren mit der Vorbereitung auf den seit Anfang diesen Jahres verpflichtenden Nachhaltigkeitsbericht beschäftigt.

 

Es ist zu hoffen, dass mit der Durchsetzung der Vorschläge der EU-Kommission auch der Druck auf KMU abnimmt, als Kunde von Banken oder Auftragnehmer von großen Unternehmen detailliert Auskunft über die eigene Nachhaltigkeit zu geben. Allerdings betonen Banken immer wieder, dass neben der CSRD-Richtlinie auch die Bafin und die EZB im Zusammenhang mit der Kreditvergabe Nachhaltigkeitsdaten fordern.

 

Mit den Berichtspflichten der Banken will sich die EU-Kommission aber auch noch befassen.

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