Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Unternehmen in Deutschland verpflichtet, elektronische Rechnungen (eRechnungen) von Geschäftspartnern empfangen zu können. Dabei handelt es sich nicht um PDF-Dateien, sondern um strukturierte Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD (ab Version 2.0.1), die den Vorgaben der EU-Norm EN 16931 entsprechen.
Zum Start hat die DATEV in Zusammenarbeit mit dem ZDH (Zentralverband des Deutschen Handwerks) eine hilfreiche Checkliste erstellt: „In 4 Schritten zur eRechnung“. Diese Checkliste unterstützt Unternehmen dabei, den Wechsel von Papier- zu eRechnungen erfolgreich umzusetzen. Sie hilft dabei, sicherzustellen, dass Unternehmen ab 2025 bereit sind, eRechnungen zu empfangen und gesetzeskonform zu archivieren.
Die vollständige Checkliste finden Sie unten im Download-Bereich.