Nur für Mitglieder!
der regelmäßige Austausch unserer Mitglieder zu aktuellen Rechtsfragen liegt uns sehr am Herzen. Dafür braucht es Angebote wie unser „Paragrafen-Frühstück“, die diesen Austausch ohne hohen Aufwand für alle interessierten Mitglieder ermöglichen.
Ohne die Verwendung von Informationstechnik ist auch die Tätigkeit in einem Bauunternehmen nicht mehr denkbar. Gleichwohl muss die private und betriebliche Nutzung selbstverständlich unterschieden werden. Die Organisation der Arbeit und der Abläufe obliegt dem Arbeitgeber. Dies gilt auch hinsichtlich der Arbeitsordnung und des Verhaltens der Arbeitnehmer im Betrieb.
Kaum ein Mitarbeiter geht heutzutage ohne Smartphone aus dem Haus. Jeder ist immer und überall erreichbar. Manche haben sogar ein privates Tablet dabei. Und auch die betrieblichen Rechner und Diensttelefone werden häufig für persönliche Angelegenheiten benützt. Auf der anderen Seite sind Arbeitgeber mit ihrer Firma in den sozialen Medien präsent oder stellen Fotos auf Ihre Internetseiten, auf denen Mitarbeiter zu sehen sind. Oder die digitale Technik wird genutzt, um Firmenfahrzeuge per GPS zu orten und den Diebstahl von Baumaschinen zu verhindern.
Das Paragrafen-Frühstück „Smartphoneverbot? IT im Betrieb“ soll einen Überblick über die zu beachtenden Rechte und Pflichten, insbesondere das grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht, das Recht am eigenen Bild und die informationelle Selbstbestimmung verschaffen und einen Einstieg in die damit zusammenhängenden Probleme liefern. Gerne sollen Sie sich zur praktischen Handhabung in Ihren Betrieben austauschen.
Das Paragrafen-Frühstück findet als online-Format per Zoom statt und wird von Herrn Rechtsanwalt Clemens Bober begleitet.
Wann: Mi | 27.03.2024 | 10:00-11:00 Uhr
Wo: online per Zoom
Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldung bis zum 22.03.2024 unter diesem Link entgegen.
Wir freuen uns über Ihre Teilnahme!