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23.02.2026
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PRESSEMITTEILUNG 23.02.2026 I Baugenehmigungen 2025: Hauptstadtregion entwickelt sich zunehmend auseinander

Die aktuellen Jahreszahlen zu den Baugenehmigungen zeigen für die Hauptstadtregion eine wachsende Divergenz zwischen Berlin und Brandenburg. Während Berlin im Jahr 2025 deutlich mehr genehmigte Wohnungen verzeichnet, setzt sich in Brandenburg der rückläufige Trend fort. Damit vergrößert sich der Abstand innerhalb der Region weiter, trotz bundesweit positiver Signale.

 

Nach Angaben des Amtes für Statistik Berlin‑Brandenburg wurden im Jahr 2025 in Berlin 14.079 Wohnungen genehmigt, nach 9.772 im Jahr 2024 (+44,1 %).

In Brandenburg sank die Zahl der genehmigten Wohnungen im gleichen Zeitraum von 9.063 auf 7.964 (–12,1 %).

 

„Die Differenz zwischen Berlin und Brandenburg wird größer. Das ist kein statistisches Detail, sondern ein klares Signal“, sagt Katarzyna Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg. „Bundesweite Trends dürfen nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich die Hauptstadtregion unterschiedlich entwickelt. Die Zahlen machen deutlich, dass regionale Besonderheiten stärker berücksichtigt werden müssen.“

 

Bereits im Dezember 2025 hatte die Fachgemeinschaft Bau darauf hingewiesen, dass regionale Entwicklungen gezielte Impulse erfordern. Die nun vorliegenden Jahreszahlen bestätigen diese Einschätzung: Während in Berlin wieder mehr Projekte bis zur Genehmigungsreife kommen, bleibt Brandenburg deutlich hinter dem Vorjahr zurück.

 

Baugenehmigungen gelten als Frühindikator für die künftige Bautätigkeit. Ob aus Genehmigungen tatsächlich realisierte Projekte werden, hängt jedoch maßgeblich von Planbarkeit, Verfahrensdauer und Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen ab.

 

„Für eine stabile Entwicklung der Hauptstadtregion braucht es Ansätze, die den unterschiedlichen Ausgangslagen in Berlin und Brandenburg Rechnung tragen“, so Siwek weiter. „Nur so können bundespolitische Maßnahmen ihre Wirkung auch tatsächlich vor Ort entfalten.“

 

Die Fachgemeinschaft Bau sieht Bund, Länder und Kommunen gleichermaßen in der Verantwortung, baupolitische Maßnahmen regional anschlussfähig auszugestalten und Genehmigungsprozesse so zu organisieren, dass Investitionen nicht nur genehmigt, sondern auch umgesetzt werden.

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