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05.11.2025
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PRESSEMITTEILUNG 05.11.2025 | Bauturbo: Weichen gestellt – jetzt müssen Berlin und Brandenburg handeln

Der Bund hat mit dem Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung (Bauturbo) die Grundlage geschaffen, dringend benötigten Wohnraum schneller bereitzustellen. Das am 30. Oktober 2025 in Kraft getretene Gesetz eröffnet den Kommunen die Möglichkeit, Genehmigungsverfahren erheblich zu verkürzen und damit den Wohnungsbau in Deutschland deutlich zu beschleunigen. Die Fachgemeinschaft Bau sieht darin eine große Chance, Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau, warnt jedoch: „Diese Chance wird nur genutzt, wenn die Länder und Kommunen die neuen Möglichkeiten entschlossen umsetzen.“

 

Der Bauturbo erlaubt es, von langwierigen Bebauungsplanverfahren abzusehen und sieht eine Genehmigungsfiktion vor: Bauanträge gelten nach drei Monaten als genehmigt, wenn keine Ablehnung erfolgt. Damit können Verfahren von mehreren Jahren auf wenige Monate verkürzt werden. Doch das funktioniert nur, wenn die Länder die rechtlichen und organisatorischen Voraussetzungen schaffen und die Kommunen aktiv handeln.

 

„Der Bauturbo ist kein Selbstläufer. Die Weichen sind gestellt – jetzt müssen Berlin und Brandenburg handeln. Tempo darf nicht zulasten von Qualität und Rechtssicherheit gehen. Wir brauchen einen klugen Mix aus Beschleunigung, Digitalisierung und Investitionsanreizen“, betont Urbanczyk-Siwek.

 

Die Fachgemeinschaft Bau fordert, dass Länder und Kommunen die neuen Spielräume konsequent nutzen, digitale Genehmigungsprozesse vorantreiben und die Bauämter personell stärken. Nur so kann die gesetzlich vorgesehene Beschleunigung tatsächlich greifen und den dringend nötigen Neustart im Wohnungsbau einleiten.

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