Erleichterungen beim Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur Änderung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) beschlossen. Ziel ist es, Unternehmen zu entlasten und die Regelungen praxistauglicher zu gestalten.
Die wichtigsten Punkte des Entwurfs:
- Rückwirkende Streichung der Berichtspflicht
- Reduzierung von Ordnungswidrigkeitstatbeständen
- Beibehaltung der übrigen Pflichten
Den Gesetzentwurf stellen wir Ihnen unten im Downloadbereich zur Verfügung.
Über den Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens werden wir Sie selbstverständlich informieren.