Berlin, 03.07.2025. Die Fachgemeinschaft Bau Berlin und Brandenburg sieht in dem geplanten Sondervermögen von 100 Milliarden Euro für Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen ein grundsätzlich wichtiges Instrument zur Stärkung der Bauinfrastruktur – warnt jedoch eindringlich davor, die Wirkung durch mangelnde Verbindlichkeit der Vorgaben zu verwässern.
„Der politische Wille, Infrastruktur zu modernisieren und Wohnraum zu schaffen, ist richtig, aber dieser Wille muss sich auch im Gesetzestext wiederfinden“, erklärt Katarzyna Urbanczyk-Siwek, Geschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau.
Die aktuelle Fassung des Gesetzesentwurfs sieht nicht weiter vor, dass Länder und Kommunen den additiven Charakter der Investitionen verbindlich belegen müssen. Diese Regelung wurde im Kabinettsentwurf gestrichen und findet sich nun lediglich im allgemeinen Begründungsteil wieder. Dies birgt aus Sicht der Fachgemeinschaft Bau die Gefahr, dass Mittel aus dem Sondervermögen lediglich zur Haushaltskonsolidierung verwendet werden, anstatt dringend benötigte Bauprojekte auf den Weg zu bringen oder abzusichern.
„Wenn Fördermittel in Haushaltslöchern verschwinden, statt in Kitas, Schulen, Straßen oder Wohnungen zu fließen, verfehlt das Sondervermögen seinen Zweck“, warnt Urbanczyk-Siwek. „Die Bauwirtschaft braucht verlässliche Förderstrukturen. Wohnraumschaffung ist eine der drängendsten sozialen Aufgaben, sie darf nicht nur ein beiläufiger Randaspekt in der Gesetzesbegründung bleiben“, betont Urbanczyk-Siwek.
Die Fachgemeinschaft Bau appelliert daher an Bund und Länder im weiteren parlamentarischen Verfahren verbindliche Kriterien für die Mittelverwendung festzulegen: Investitionen müssen nachweislich über dem bisherigen Niveau liegen und die regionale Daseinsvorsorge stärken.