Nur für Mitglieder!
Wir hatten am 20.12.2024 darüber berichtet, dass das Schneller-Bauen-Gesetz (SBG) in seiner neuen Fassung vorsieht, durch Rechtsverordnung bestimmte Arten von Sondernutzungen auf Berliner Straßen von der Genehmigungspflicht zu befreien. Die neue Rechtsverordnung soll Tatbestände der Sondernutzung erfassen, die so unerheblich in die Straßennutzung eingreifen, dass sie es verdienen, von der Genehmigungspflicht befreit zu werden.
Die Senatsverwaltung trat sehr kurzfristig an uns mit der Bitte um Unterstützung heran. Damit wir der Senatsverwaltung möglichst praxisnahe Beispiele liefern, ist es wichtig, aus Ihrer alltäglichen Praxis zu erfahren, welche Art Sondernutzung nach Ihrer Auffassung dieses Privileg verdient.
Wir baten Sie deshalb darum, uns bis zum 17.01.2025 mitzuteilen, welche Sondernutzung Ihrer Meinung nach genehmigungsfrei ermöglicht werden soll. Herzlichen Dank an alle, die sich mit ihren Vorschlägen an uns gewandt haben!
Im Rahmen des nächsten Paragrafen-Frühstücks werden wir gemeinsam mit Ihnen auf der Basis der gelieferten Informationen einen belastbaren Vorschlag für die Ausgestaltung der neuen Rechtsverordnung für die Senatsverwaltung definieren. Rechtsanwalt Holger Gültzow wird die Veranstaltung begleiten.
Wann
Mittwoch | 29.01.2025 | 10:00-11:00 Uhr
Wo
online per Zoom
Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldung bis zum 27.01.2025 unter diesem Link entgegen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!