Nur für Mitglieder!
Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Mitglieder,
der Gesetzgeber hat mit dem Wachstumschancengesetz vom 27.03.2024 die zwingende Einführung der E-Rechnung beschlossen. Ab dem 01.01.2025 gelten die ersten diesbezüglichen Verpflichtungen. „Sonstige Rechnungen“, also Papierrechnungen und Rechnungen in einem elektronischen Format, welches nicht den Anforderungen der europäischen Norm für E-Rechnungen entspricht – also z. B. pdf-Rechnungen – werden dann schrittweise unzulässig. Die „Umsetzung der Einführung der E-Rechnung ab 01.01.2025“ wird Thema unseres nächsten Bauunternehmerstammtisches sein, zu dem wir Sie hiermit herzlich einladen. Als Referentin konnten wir die Buchhaltungsspezialistin und Unternehmensberaterin Frau Steffi Krüger gewinnen. Frau Krüger verfügt über mehr als 15 Jahre Erfahrung in den Bereichen IT- und Projektmanagement und weiß, welche Schmerzpunkte es in den Betrieben, bei Unternehmen, Handwerkern und ihren betreuenden Steuerkanzleien gibt.
Wir möchten mit Ihnen die praktischen Probleme der E-Rechnung erörtern und Ihre Fragen beantworten. Zusätzlich wird der Unterzeichner im Zusammenhang mit der E-Rechnung gerne auch auf die Thematik des Erfordernisses der Prüfbarkeit von Baurechnungen erläutern und auf die daraus resultierenden Folgen eingehen.
Wann: Mo | 25.11.2024 | 18:00-21:00 Uhr
Wo: Restaurant „Minela“ | Am Bahnhof 1 | 15345 Altlandsberg
Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldung bis zum 21.11.2024 unter diesem Link entgegen. Die Zusage können Sie auch per E-Mail (wruck@fg-bau.de) oder per Fax unter 0335 50 09 62 89 an uns übersenden.
Sollten Sie an dem Termin am 25.11.2024, 18:00 Uhr verhindert sein, können Sie gerne auch unseren Stammtisch am 18.11.2024, 18:00 Uhr, im Restaurant „ROMA“ in Cottbus besuchen. In diesem Fall informieren Sie uns bitte für die Übersendung einer gesonderten Einladung.
Für Rückfragen steht Ihnen unsere Geschäftsstelle gern zur Verfügung.