Die vom Bundeskabinett beschlossene und dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegte Änderung der Gefahrstoffverordnung weicht von dem im Nationalen Asbestdialog erzielten Konsens ab. Dort wurde festgelegt, dass die Erkundung von Gefahrstoffen wie Asbest noch vor Beginn von Baumaßnahmen seitens der Bauherren erfolgen muss, um Gefährdungen von Mensch und Umwelt auszuschließen und eine seriöse Kalkulation der mit der Sanierung einhergehenden Maßnahmen zu ermöglichen. Diese Verantwortung sollte mit dem dem Bundesrat weitergeleiteten Änderungsentwurf jedoch auf die Seite der ausführenden Firmen verlagert werden. Um eine klare Verpflichtung der Bauherren zu erreichen, haben wir uns gemeinsam mit unserem Dachverband dem ZDH und vielen anderen Verbänden an den Bundesrat gewandt. Der mit dem Thema befasste Ausschuss des Bundesrates ist nun in seiner Beschlussempfehlung unserer Position gefolgt. Am 18. Oktober 2024 wird der Bundesrat nun hoffentlich die Änderung der Gefahrstoffverordnung in diesem Sinne beschließen.
Die vollständige gemeinsame Stellungnahme finden Sie unten im Download-Bereich.