Paragrafen-Frühstück: Einführung der eAU
Autor: Sławomir Fajer | Quelle: stock.adobe
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29.05.2024 | Paragrafenfrühstück „Wiedereingliederung des erkrankten Arbeitnehmers in das Arbeitsverhältnis – sogenanntes Hamburger Modell“

Nur für Mitglieder!

 

Im Rahmen unseres „Paragrafen-Frühstücks“ möchten wir das Thema der Wiedereingliederung eines erkrankten Arbeitnehmers in das Arbeitsverhältnis mit Ihnen diskutieren. Wir haben in der Vergangenheit zunehmend die Erfahrung gemacht, dass neben dem Fachkräftemangel auch der krankheitsbedingte Ausfall von Arbeitnehmern unsere Mitgliedsbetriebe berührt. In diesem Zusammenhang stellt sich die Frage, wie mit dem Angebot einer stundenweisen Wiedereingliederung umgegangen werden kann. Zusammen mit der Teamleiterin im Bereich Krankengeld der AOK Nordost, Frau Daniela Diron, möchten wir Sie über die Fragen zum weiteren Krankengeldbezug, die Kosten für das Unternehmen bei der Durchführung einer Wiedereingliederungsmaßnahme, der Möglichkeit des Eingliederungsversuchs in einem anderen Unternehmen und möglichen Kosten dieser Maßnahme bzw. Kosten bei einer neuen Krankheit informieren.

 

Bitte stellen Sie Ihre Fragen an unsere Referentin und nehmen Sie die Gelegenheit zur Teilnahme an unserem Paragrafen-Frühstück am Mittwoch, dem 29.05.2024 um 10:00 Uhr als online-Format per Zoom teil. Die Leitung des Paragrafen-Frühstücks erfolgt durch Frau Rechtsanwältin Sylke Radke.

 

Wann: Mi | 29.05.2024 | 10:00-11:00 Uhr

 

Wo: Online per Zoom

 

Gerne nehmen wir Ihre Rückmeldung bis zum 24.05.2024 unter diesem Link entgegen.

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