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01.12.2022
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Tarifwesen
Tariftreuepflicht – Bauwirtschaft prognostiziert Rückgang bei der Beteiligung an öffentlichen Ausschreibungen

Anlässlich der heute veröffentlichten Ausführungsvorschrift zur Tariftreuepflicht bei öffentlichen Aufträgen sagt Dr. Manja Schreiner, Hauptgeschäftsführerin der Fachgemeinschaft Bau: „Wir haben in den letzten drei Jahren einen Rückgang von 30% bei den ansässigen Bauunternehmen, die sich auf öffentliche Ausschreibungen bewerben, beobachtet. Mit der neuen Ausführungsvorschrift wird es dazu kommen, dass sich – gerade in der sich abzeichnenden Krise – noch mehr Unternehmen aus der öffentlichen Vergabe zurückziehen.“

 

 

Die neue Ausführungsvorschrift Tariftreuepflicht bewirkt, dass sich künftig nur noch die Unternehmen an öffentlichen Vergaben beteiligen können, die ihren Mitarbeitern Tariflöhne zahlen. So muss bei jeder Position des Leistungsverzeichnisses explizit angegeben werden, welche Fachkraft mit welcher Qualifikation die Leistung ausführen soll. Dies gilt auch für alle Nachunternehmer.

 

 

Manja Schreiner erklärt weiter: „Das Ziel, den Beschäftigten für ihre Arbeit auch faire Löhne zu gewährleisten, ist wichtig, wird jedoch über diesen Ansatz nicht erreichbar sein. Hier wird lediglich ein für alle Seiten undurchschaubares Bürokratiegebilde geschaffen. Der Aufwand bei den ausschreibenden Behörden und den Unternehmen wird sich beträchtlich erhöhen und beide vor zum Teil unlösbare Probleme stellen. Nur für das Baugewerbe gibt es eine Tarifbroschüre mit 440 Seiten einschlägigen Tarifstufen.“

 

 

„Um sicherzustellen, dass gute Löhne bei öffentlichen Ausschreibungen bezahlt werden, würde es vollkommen ausreichen, die Einreichung der qualifizierten Sozialkassenbescheinigung einzufordern. Außerdem ist es zwingend notwendig, dass bei der Vergabe öffentlicher Aufträge künftig das wirtschaftlichste Angebot den Zuschlag erhält und nicht das billigste. Damit erfolgt der Wettbewerb der Anbieter über die Qualität ihrer Leistungen und nicht über den Preis zu Lasten der Arbeitnehmer,“ führt Manja Schreiner weiter aus.

 

 

„Bereits jetzt gibt es bei der Überprüfung der öffentlichen Aufträge ein erhebliches Kontrolldefizit aufgrund der Komplexität der öffentlichen Vergabe und des Personalmangels. Dies wird mit der Tariftreuepflicht künftig noch schlimmer“, weiß Manja Schreiner.

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