Nur für Mitglieder der FG Bau!
Ab dem 01.01.2022 müssen alle Arbeitgeber einen verpflichtenden Zuschuss zahlen. Bisher war die Zuschusspflicht auf Neuzusagen ab dem 01.01.2019 begrenzt. Nunmehr muss jeder Arbeitgeber der eine Entgeltumwandlung über eine Direktversicherung, Pensionskasse oder einen Pensionsfonds durchführt und dabei Sozialversicherungsbeiträge einspart, 15 Prozent des umgewandelten Entgelts, höchsten jedoch die eingesparten Sozialversicherungsbeiträge als Zuschuss leisten. Diese bisherige Regelung wird damit auf sämtliche Entgeltumwandlungsvereinbarungen erweitert, unabhängig vom Datum des Abschlusses.
Themen
Referentin Katrin Brösicke (ZDB) gibt eine Einführung zum Thema Betriebliche Altersvorsorge
Wann: Montag | 17.01.2022 | 15:30-17:00 Uhr
Wo: Online-Veranstaltung
Der benötigte Teilnehmer-Link wird Ihnen per E-Mail gesondert übermittelt, da die Veranstaltung von der SOKA-Bau veranlasst wird.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Frau Frenzel unter frenzel@fg-bau.de.