VOB/A: Neue Wertgrenzen ab 1. Januar 2026
Die Anhebung der Wertgrenzen in der VOB/A basiert auf dem Beschluss der Bundesregierung, ab dem 1. Januar 2026 für sämtliche Bundesvergaben eine neue Schwelle von 50.000 Euro netto für Direktaufträge einzuführen. Daraufhin hat der Hauptausschuss Allgemeines des DVA eine entsprechende Anpassung der