Regionale Förderung neu aufgestellt: GRW ab 2026
Regionale Förderung neu aufgestellt: GRW ab 2026
Bund und Länder haben die Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) grundlegend neu ausgerichtet. Ziel der Reform ist es, die regionale Wirtschaftsförderung moderner, einfacher und wirksamer zu gestalten. Die neuen Regelungen gelten ab dem Jahr 2026.
Kernpunkte der Neuausrichtung sind ein deutlich vereinfachter Zugang zu Fördermitteln sowie neue Fördertatbestände für kleine und mittlere Unternehmen. Erstmals können zudem Maßnahmen zur Steigerung der Produktivität gefördert werden. Auch im Bereich der Fachkräftesicherung wurden neue Förderansätze geschaffen. Ergänzend wurden die Fördermöglichkeiten für wirtschaftsnahe Infrastruktur und kommunale Flächen weiterentwickelt.
Für Unternehmen in Berlin und Brandenburg erfolgt die Umsetzung der GRW künftig über die Investitionsbank Berlin (IBB) beziehungsweise die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).
Eine detaillierte Übersicht zu den Änderungen sowie weiterführende Informationen finden Sie im beigefügten Rundschreiben der Vereinigung der Unternehmensverbände in Berlin und Brandenburg e.V. (UVB), das unten im Downloadbereich dieser Seite zur Verfügung steht.
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