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Nachhaltigkeitsbericht: EU-Kommission veröffentlicht VSME-Empfehlung


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Nachhaltigkeitsbericht: EU-Kommission veröffentlicht VSME-Empfehlung

Am 30. Juli 2025 hat die EU-Kommission ihre Empfehlung für den VSME-Standard veröffentlicht, an den sich KMU halten sollen, die freiwillig einen Nachhaltigkeitsbericht aufstellen. Aus diesem Anlass hat der ZDB ein entsprechendes Rundschreiben verfasst, aus dem wir auszugsweise die wichtigsten Informationen an Sie weiterleiten:

Die Datenpunkte des nun vorgelegten VSME entsprechen denen des EFRAG-Vorschlags vom Dezember 2024 und der Inhalt ist nahezu identisch. Außerdem liegt der VSME nun auch offiziell auf Deutsch vor.

 

Zum VSME-Standard gehören (siehe Anlagen):

 

Eine allgemeine Einführung:

Annex I: Die Beschreibung von Basis- und Zusatzmodul, Anhang (A) mit Begriffsdefinitionen, (B) mit einer Liste möglicher Nachhaltigkeitsthemen sowie (C) mit Hinweisen für Banken, wie die VSME-Angaben auf die Fragenkataloge des Bankenaufsichtsrechts gematcht werden können. Eine Gliederungsübersicht über die Fragen finden Sie unten im Rundschreiben.

Annex II: mit praktischen Leitlinien, Erläuterungen zum Basis-Modul, zur Berechnung der THG-Emissionen nach Scope 1 und 2 (THG=Treibhausgasemissionen), und zum Zusatzmodul. Hinweise zur Berechnung.

 

Berichtspflicht nach CSRD-Richtlinie und ESRS-Standard:

Die Schwelle, oberhalb der Unternehmen einen Nachhaltigkeitsbericht nach CSRD-Richtlinie erstellen müssen (unter Anwendung des ESRS-Standards) liegt aktuell bei 250 Mitarbeitern, 50 Mio. € Umsatz und 25 Mio. € Bilanzsumme (2 von 3 Kriterien müssen überschritten sein). Nach einer Verschiebung um 2 Jahre besteht diese Berichtspflicht nun ab dem Geschäftsjahr 2027 (der Bericht muss 2028 veröffentlicht werden).

Die Chancen stehen allerdings gut, dass die Schwellenwerte aufgrund eines Vorschlags der EU-Kommission (Omnibus-Paket 1) noch angehoben werden, wahrscheinlich auf 1.000 Mitarbeiter und 450 Mio. € Umsatz (beide Kriterien müssen überschritten sein).

 

 

Freiwillige Berichterstattung nach VSME-Standard

 

Die überwiegende Anzahl unserer Mitgliedsbetriebe wäre mit der Anhebung der Schwellenwerte nicht mehr berichtspflichtig. Allerdings kommt es häufig vor, dass berichtspflichtige Auftraggeber und Banken ihre Auftragnehmer bzw. Kunden auffordern, Angaben zu ihrer Nachhaltigkeit zu machen. Diese Betriebe sind dann, obwohl als KMU nicht berichtspflichtig, dennoch mehr oder minder gezwungen, dieser Aufforderung, Informationen zu übermitteln, nachzukommen, um ihre Geschäftsbeziehung nicht zu gefährden (sog. trickle-down-effect). Für diese Fälle wurde der VSME-Standard als „roter Faden“ entwickelt, damit die Betriebe wissen, welche Daten zentraler Bestandteil eines Nachhaltigkeitsberichts sind – und welche eben nicht. Im Gegensatz zum ESRS-Standard für die großen Unternehmen (1100 Datenpunkte) umfasst der VSME-Standard nur etwa 70 Datenpunkte.

Es ist geplant, den VSME-Standard als delegierten Rechtsakt zu veröffentlichen. Dies wird aber erst möglich sein, wenn das Omnibus-Paket 1 nach einer Trilogeinigung verabschiedet ist. Die Trilogeinigung ist nicht vor Jahresende 2025 zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist insbesondere wichtig, dass sich EU-Kommission, Rat und Parlament darauf einigen, dass der VSME-Standard den sog. Value-Chain-Cap darstellt, über den Auftraggeber und Banken nicht hinausgehen sollen, wenn sie Auftragnehmer bzw. Kunden nach ihrer Nachhaltigkeit fragen. Im EU-Parlament gibt es da noch einige Kritiker.

Schon jetzt, mit der Empfehlung zum VSME-Standard, hat die EU-Kommission aber Unternehmen und Banken dazu aufgerufen, über den VSME-Standard hinaus keine weiteren Nachhaltigkeitsfragen zu stellen.

Ganz generell empfehlen wir den Betrieben, sich zunächst mit den Fragen des Basismoduls auseinanderzusetzen. Die Fragen B1 bis B11 dürften für kleine Unternehmen gut zu beantworten sein, lediglich die THG-Emissionen in B3 und die Abfallmengen in B7 sind aufwendiger zu berechnen. Unterstützung bietet das eTool des Handwerks: E-Tool

Zum VSME-Standard wird der ZDB im Herbst eine UnternehmerINFO Bau herausgeben. Zu digitalen Unterstützungsangeboten bei der Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts nach VSME-Standard berichten wir im Rundschreiben 09/2025.

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Bei Interesse koennen Sie sich hier alle Medien und Beitraege auch als Datei herunterladen.

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